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Rückverfolgbarkeit geht jeden an! |
Nur mal angenommen: Eine Großbäckerei muss für jede Brotsorte eines Tages (eine Charge) nicht nur den Lieferanten für Mehl, Milch, Salz, Zucker, Hefe etc. benennen können, sondern auch die jeweils verwendete Charge Mehl, Milch etc. Zusätzlich muss er für jede Charge Brot dokumentieren, an wen geliefert wurde. In der Konsequenz muss wiederum der Mühlenbetrieb, der das Mehl für eine bestimmte Charge Brot geliefert hat, wissen, von wem das Getreide bezogen wurde - und so fort.
Genau dieses Szenario tritt Anfang 2005 in Kraft.
Die EU-Verordnung 178/2002 zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit betrifft alle Unternehmen, die Lebens- und Futtermittel sowie Zusatzstoffe prodzieren, verarbeiten, lagern, einführen und vertreiben. Sie müssen zum 1.Januar 2005 entscheidende Bestandteile der Verordnung umsetzen. Hierzu gehört etwa die Verpflichtung, Einsatzstoffe in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen eindeutig rückverfolgen zu können sowie ein geeignetes Krisenmanagement zu etablieren.
EU-Verordnung 178/2002 89KB
Informationsportal mit sämtlichen Informationen www.rueckverfolgbarkeit.de
Checkliste zur Chargenrückverfolgung www.foodsprint.de
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